ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER ABECO INDUSTRIE-COMPUTER GMBH, DESIGNSTRASSE 2, 47807 KREFELD, DEUTSCHLAND FÜR IT-KAUFVERTRÄGE:

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Diese AGB gelten nur für Leistungen des Anbieters an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Anbieter behält sich vor, vor Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft von dem Kunden zu verlangen.

 

(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Abweichende AGB und/oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

(3) Mögliche Übersetzungen der AGB dienen lediglich als Lesehilfe. Bei Streit- bzw. Auslegungsfragen ist ausschließlich die deutsche Fassung der AGB heranzuziehen.

 

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Der Kunde erwirbt vom Anbieter die im Warenkorb bezeichneten Geräte (Hardware) einschließlich der im jeweiligen Angebot genannten Software (zusammen im Folgenden auch als Produkte bezeichnet). Die Software ist in ausführbarer Form (Objektcode) auf den Geräten installiert, wobei die Nutzungsrechte der Software nach den gesondert zu vereinbarenden Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers richten. Quellcodes werden nicht mitgeliefert.

 

(2) Für Hardware und Software erhält der Kunde die vom jeweiligen Hersteller vorgesehene und bereitgestellte Dokumentationen (Bedienungsanleitung /Benutzerhandbuch).

 

(3) Der Kunde erhält an der auf der Hardware installierten Software das Recht, diese als Bestandteil der gekauften Geräte im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Lizenzbedingungen zu nutzen.

 

(4) Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft beim Kunden und Entwicklungen von IT-Systemlösungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Sie können auf Anfrage durch den Anbieter erbracht werden, bleiben jedoch einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten. Auf Wunsch des Kunden kann über weitere Leistungen des Anbieters (Beratung, Einweisung, Schulung, Entwicklung) eine eigene Vereinbarung getroffen werden.

 

(5) Hardware und Software können (Re-)Exportrestriktionen der USA und des U.K. unterliegen. Hierzu sind die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Exportrestriktionen seitens des Kunden zu beachten.

 

(6) Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor.

 

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Die Produktdarstellungen im Online-Shop des Anbieters sind keine verbindlichen Angebote des Anbieters, sondern stellen lediglich eine Aufforderung des Anbieters an den Kunden dar, selber ein Kaufangebot an den Anbieter abzugeben.

 

(2) Legt der Kunde ein Produkt in den Warenkorb durchläuft er vor Abgabe eines verbindlichen Angebotes einen Bestellprozess im Onlineshop des Anbieters. Hier muss der Kunde seine Rechnungs- und Lieferadresse, seine gewünschte Zahlungsart sowie die Versandart auswählen. Erst mit Absendung der Online-Bestellung durch Anklicken des verbindlichen Bestellbuttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über die bestellten Waren zu dem in der Bestellübersicht angegebenen Preis ab.

 

(3) Die Bestellung durch eine juristische Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden.

 

(4) Mit Auftragsbestätigung durch den Anbieter per E-Mail kommt der Vertrag zu Stande. Wird innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Absendung der Bestellung durch den Kunden keine Auftragsbestätigung durch den Anbieter an den Kunden versendet, gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt und der Vertrag kommt nicht zustande. In diesem Fall ist auch der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden.

 

§ 4 LIEFERUNG, HÖHERE GEWALT, GEFAHRENÜBERGANG

(1) Die Lieferung erfolgt immer ab Werk an die im Angebot angegebene inländische Anschrift oder an die im Bestellablauf auswählbaren Lieferländer. Die Lieferkosten werden auf Wunsch gesondert im Angebot angegeben, sodass der Kunde die Lieferung bei Bestellung ebenfalls beauftragen kann.

 

(2) Mit Übergabe der Produkte an den vom Anbieter bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. Der Anbieter wird eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten abschließen, sofern dies bei der Produktbeschreibung oder einem gesonderten Hinweis im Onlineshop angegeben oder gesondert vereinbart wird.

 

(3) Die jeweilige Lieferfrist ist der Produktbeschreibung sowie der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

 

(4) Wird der Anbieter, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch höhere Gewalt insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen durch Pandemien etc.) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird dem Anbieter in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird der Anbieter von seinen Leistungspflichten befreit.

 

§ 5 PFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vereinbarten Lieferzeitpunkt die Hardware ordnungsgemäß abgeliefert werden kann.

 

(2) Der Kunde wird die Vertragshardware nach Erhalt installieren und konfigurieren. Es ist Sache des Kunden, dass die hierfür gemäß den Richtlinien des Herstellers erforderliche System-Umgebung bereit steht. Die Richtlinien des Herstellers zur Installation und Konfiguration werden der Lieferung beigefügt.

 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragshardware/die vertragsgegenständlichen Produkte unverzüglich nach Anlieferung auf deren ordnungsgemäße Funktion und Vollständigkeit hin (auch hinsichtlich der Dokumentationen) zu überprüfen. Etwaige Mängel wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich, möglichst schriftlich und wenn zumutbar in einer für den Anbieter nachvollziehbaren Form mitteilen (Untersuchungs- und Rügepflicht). Bei Mängeln, die erst später offensichtlich werden, gelten § 7 Ziff. 3 und § 7 Ziff. 4 dieser AGB. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Bezug auf den entsprechenden Mangel als genehmigt.

 

(4) Im Fall etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser dem Anbieter und dessen Personal ungehinderten Zutritt zu den entsprechenden Geräten/Räumen.

 

§ 6 VERGÜTUNG

(1) Der Kunde zahlt dem Anbieter die im Bestellablauf und der Rechnung ausgewiesene Vergütung.

 

(2) Soweit nichts anderes vereinbart, sind die in Rechnung gestellten Beträge sofort bei Vertragsschluss und bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ mit Lieferung fällig. Zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht oder nur teilweise, so kommt er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug.

 

(3) Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, ist der Anbieter berechtigt, auf die offene Geldschuld des Kunden Zinsen in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz ab Verzug zu berechnen.

 

(4) Ein vom Anbieter nicht zu vertretener Untergang des Vertragsgegenstandes nach Gefahrübergang auf den Kunden lässt die Zahlungsverpflichtung des Kunden unberührt.

 

§ 7 SACH- UND RECHTSMÄNGEL

(1) Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Vertragsgegenstände nicht die in § 2 bezeichnete Beschaffenheit aufweisen oder sich nicht zur vertraglich vereinbarten Verwendung eignen.

 

(2) Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte

 

  • VERÄNDERT HAT ODER
  • DURCH DRITTE VERÄNDERN LIESS ODER
  • MIT ANDEREN ALS DEN GEGEBENEN PRODUKTEN VERWENDET HAT,

 

es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Werden Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens des Anbieters in diesen Fällen wesentlich erhöht, so hat der Kunde den entsprechenden Mehraufwand zu vergüten.

 

(3) Ansprüche wegen Mängeln der Produkte (einschließlich Dokumentationen) verjähren, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit oder um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt, in einem Jahr nach Lieferung.

 

(4) Etwa bekannt werdende und auftretende Mängel sind vom Kunden möglichst in Textform und unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Dem Anbieter sollten die Mängel vom Kunde in möglichst nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden.

 

(5) Im Fall eines Mangels wird der Anbieter innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos nacherfüllen:

Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Der Kunde ist berechtigt, seinerseits eine bestimmte Art der Nacherfüllung zu verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann der Anbieter nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass er zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzenden Vertragsgegenstände ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzenden Vertragsgegenstände ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt oder einen neuen Vertragsgegenstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Die Mängelbeseitigung durch den Anbieter kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.

Der Anbieter trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der dadurch beim Anbieter entsteht, dass die Produkte vom Kunden an einen anderen Ort als die im Bestellablauf angegebene Adresse des Kunden verbracht wurden, trägt der Kunde.
Stellt sich heraus, dass die Mängelrüge des Kunden unberechtigt war, kann der Anbieter den ihm entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.

 

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Überlassungsvergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche dem Anbieter während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

 

(7) Die Fristsetzung durch den Kunden ist entbehrlich, wenn diese dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn der Anbieter die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert hat.

 

(8) Zusätzlich kann der Kunde, wenn den Anbieter ein Verschulden trifft, Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.

 

(9) Das Recht zum Rücktritt und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln.

 

(10) Im Fall des berechtigten Rücktritts seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch den Kunden gezogene Nutzung der Produkte bis zur Rückabwicklung zu verlangen. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit ermittelt, wobei ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, vorgesehen ist.

 

(11) Hat der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.

 

§ 8 GARANTIE

(1) Leistet der Hersteller der Vertragsgegenstände eine Garantie, so wird der Anbieter diese an den Kunden weitergeben. Für diese Fälle ist den Produkten eine Garantiekarte beigefügt, die der Kunde verbindlich unterschrieben an den Anbieter zurückleiten wird. Der Umfang der ggf. erteilten Garantie ergibt sich aus dem Garantiekarte des Herstellers.

 

(2) Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Kunde im Fall des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängel direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantiebestimmungen des Herstellers beachten, insbesondere die Unversehrtheit der Vertragshardware, die Art der Meldung u.Ä.

 

(3) Im Fall von Ziff. 2 wird in jedem Fall der Kunde auch den Anbieter im Hinblick auf die evtl. Geltendmachung von Ansprüchen informieren und ihn über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller auf dem Laufenden halten.

 

(4) Der Anbieter lässt gegen sich die Garantiebedingungen des Herstellers insofern gelten, als zum einen die Verjährungsfrist für die Haftung wegen Sach- und/oder Rechtsmangels erst mit Kenntnis im Rahmen der Garantiebedingungen beginnt und zum anderen diese Frist durch die Untersuchung, Behebung und Austausch-Handhabung seitens des Herstellers bis zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen gehemmt ist.

 

(5) Sofern der Anbieter (zusätzlich oder alternativ) eine eigene Garantie gewährt, ergeben sich der Umfang und die Bedingungen dieser Garantie aus der Garantiekarte des Anbieters, welche der Lieferung der Produkte beiliegt.

 

§ 9 SCHADENSERSATZ

(1) Der Anbieter haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund entsprechend diesen Bestimmungen:

 

(2) Die Haftung des Anbieters für Schäden, die vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.

 

(3) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung vom Anbieter oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt.

 

(4) Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

 

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

 

(6) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter, wenn keiner der in den Ziff. 2–5 genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn die Erfüllung dieser Pflicht die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der Kunde auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen darf.

 

(7) Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.

 

(8) Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Anbieters als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.

 

(9) Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter deshalb der Höhe nach begrenzt auf die Kosten, die bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Kunden entstanden wären, insbesondere die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

 

(10) Geht ein Dritter gegen den Kunden wegen einer Rechtsverletzung vor, wird der Kunde nach Möglichkeit dem Anbieter Gelegenheit geben, den Kunden freizustellen, sei dies durch Verhandlungen mit dem Dritten und/oder durch Lieferung eines Produkts, das die Rechte des Dritten nicht verletzt.

 

§ 10 ALLGEMEINE PFLICHTEN IM ELEKTRONISCHEN GESCHÄFTSVERKEHR

Die allgemeine Pflichten des Anbieters im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden gemäß § 312i Absatz 2 Satz 2 BGB ausgeschlossen.

 

§ 11 GERICHTSSTAND, AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE, AUSSCHLUSS DES UN-KAUFRECHTS, ERFÜLLUNGSORT

(1) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag am Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Das Recht der Parteien einstweiligen Rechtsschutz vor einem anderen zuständigen Gericht zu suchen, wird durch die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung nicht berührt.

 

(2) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unwirksam.

 

(3) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

 

(4) Erfüllungsort für die Leistungen des Anbieters ist an dessen Sitz.

 

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Ein Versäumnis, ein Recht oder ein Rechtsmittel auszuüben oder durchzusetzen, das im Rahmen der Vertragsbedingungen eingeräumt wird, beziehungsweise auf das der Anbieter nach den geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen einen Anspruch hat, ist nicht als formeller Verzicht auf die Rechte des Anbieters zu verstehen – vielmehr stehen dem Anbieter die Rechte weiterhin zu.

 

(2) Alle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln der AGB nicht.